Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Zeugnisse und Dokumente – zum Festpreis, anerkannt von Behörden und Gerichten.

Mit einem Führerschein aus einem Land außerhalb der EU dürfen Sie nach Ihrer Anmeldung in Deutschland nur sechs Monate fahren. Für die Umschreibung verlangt die Führerscheinstelle eine Übersetzung Ihres Führerscheins. Wir übersetzen ihn beglaubigt und schicken ihn Ihnen per Post – deutschlandweit. Sie bezahlen bequem online, ganz ohne Termin bei uns.
Laden Sie ein Foto oder eine PDF von Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins hoch – Sie erhalten Festpreis und Liefertermin so schnell wie möglich. Lieferung per Post in ganz Deutschland.
Ja, wenn Ihr Führerschein nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt und nicht auf Deutsch ausgestellt ist. Für die Umschreibung in einen deutschen Führerschein verlangt die Führerscheinstelle eine Übersetzung – in der Regel von einem Automobilclub oder einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer. Bei EU- und EWR-Kartenführerscheinen ist eine Übersetzung meist nur nötig, wenn sie in griechischer oder kyrillischer Schrift ausgestellt sind.
Sie müssen für die Übersetzung nicht zu uns kommen – egal, ob Sie in Hamburg, Berlin, Köln oder einem kleinen Ort wohnen:
Das hängt davon ab, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde – und ob Sie damit nur fahren oder ihn in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen möchten.
| Führerschein aus … | Fahren in Deutschland | Umschreibung – Übersetzung nötig? |
|---|---|---|
| EU, EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder Schweiz | Gültig, solange der Führerschein gültig ist | Meist nur bei griechischer oder kyrillischer Schrift |
| Einem anderen Staat (Nicht-EU) | Nur sechs Monate nach der Anmeldung in Deutschland | Ja |
| Führerschein auf Deutsch ausgestellt | wie oben, je nach Staat | Nein |
Bei Führerscheinen aus einem Nicht-EU-Staat gilt außerdem: Wer in den ersten sechs Monaten damit fährt, muss eine Übersetzung oder einen Internationalen Führerschein mitführen, sofern der Führerschein nicht auf Deutsch abgefasst ist und nicht dem internationalen Muster entspricht (§ 29 Abs. 2 FeV).
Nach § 29 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen Sie mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat noch sechs Monate fahren, nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern – aber nur, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnen werden.
Danach brauchen Sie einen deutschen Führerschein. Wer nach Ablauf der Frist mit dem ausländischen Führerschein weiterfährt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis – das ist strafbar (§ 21 StVG).
Zuständig ist die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) an Ihrem Wohnort – bei der Stadt oder beim Landratsamt. Die genaue Liste legt jede Behörde selbst fest; in der Regel brauchen Sie:
Den deutschen Führerschein erhalten Sie nur gegen Abgabe Ihres ausländischen Führerscheins (§ 31 Abs. 4 FeV). Fragen Sie vorab bei Ihrer Führerscheinstelle nach, ob sie weitere Unterlagen verlangt.
Das hängt vom Ausstellungsstaat ab:
| Ausstellungsstaat | Theorie- und Fahrprüfung | Sehtest und Erste Hilfe |
|---|---|---|
| Staat aus Anlage 11 der FeV, für die dort genannte Klasse | In der Regel keine Prüfung | Nicht nötig |
| Anderer Staat | Theoretische und praktische Prüfung; eine Fahrschulausbildung ist nicht vorgeschrieben | Nötig |
Rechtsgrundlage ist § 31 FeV. Auch bei Staaten aus Anlage 11 kann die Behörde eine Prüfung anordnen, wenn Zweifel an Ihren Kenntnissen oder Fähigkeiten bestehen.
Führerscheinstellen akzeptieren in der Regel Übersetzungen von Automobilclubs oder von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern. Eine Übersetzung durch Bekannte oder eine einfache Übersetzung ohne Beglaubigung reicht nicht.
Wir übersetzen Ihren Führerschein beglaubigt – mit Stempel und Bestätigungsvermerk, vollständig mit allen Klassen, Daten und Einträgen. Die Übersetzung wird bundesweit anerkannt, egal bei welcher Führerscheinstelle Sie sie einreichen.
Wir übersetzen Führerscheine aus vielen Sprachen – mit beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern aus unserem festen Netzwerk. Senden Sie uns einfach ein Foto Ihres Führerscheins; wir sagen Ihnen schnell, ob wir ihn übersetzen können.
Sie erhalten vorab einen Festpreis, sobald wir den Führerschein gesehen haben – keinen offenen Stundenzähler. In den Preis fließen Sprache, Umfang (Vorder- und Rückseite), Beglaubigung und Lieferzeit ein.
Urkunden, Zeugnisse und Dokumente – zum Festpreis, anerkannt von Behörden und Gerichten.
Für Standesamt, Einbürgerung und Aufenthalt – beglaubigt und bundesweit anerkannt.
Welche Urkunden Sie übersetzen lassen müssen, Checkliste und Apostille-Reihenfolge.
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