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Antrag auf Einbürgerung

Beglaubigte Übersetzung für die Einbürgerung

Für den Einbürgerungsantrag müssen ausländische Urkunden in der Regel als **beglaubigte Übersetzung** vorliegen. Welche Dokumente das betrifft, in welcher Reihenfolge Sie Apostille und Übersetzung erledigen und worauf die Behörde achtet – hier im Überblick. **Albanisch und Mazedonisch** übersetzt Abedin Dzaferi persönlich beeidigt, weitere Sprachen über unser Netzwerk.

Albanisch & Mazedonisch persönlich beeidigt – weitere Sprachen über unser Netzwerk
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Dokumente für die Einbürgerung übersetzen lassen

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Häufige Fragen

FAQ

Welche Dokumente muss ich für die Einbürgerung übersetzen lassen?
In der Regel Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Heiratsurkunde sowie das Führungszeugnis bzw. den Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland. Die genaue, auf Ihren Fall bezogene Liste nennt Ihnen Ihre Einbürgerungsbehörde – wir übersetzen genau diese Urkunden.
Brauche ich zuerst die Apostille oder die Übersetzung?
Zuerst die Apostille (oder Legalisation) auf dem Originaldokument im Herkunftsland, danach die beglaubigte Übersetzung samt Apostille. Die Apostille wird nie auf die Übersetzung selbst gesetzt.
Werden digitale oder online beglaubigte Übersetzungen für die Einbürgerung akzeptiert?
In der Regel nein. Einbürgerungsbehörden verlangen das Papieroriginal mit Stempel und Unterschrift. Sie senden uns die Dokumente nur online zur Kalkulation; die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten Sie als Papier per Post.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Manche Behörden möchten aber, dass die zugrunde liegende Urkunde – etwa das Führungszeugnis – aktuell ist. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach.
Was hat sich mit der Reform 2024 geändert?
Seit dem 27.06.2024 ist die Einbürgerung in der Regel nach fünf, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren möglich, und Mehrstaatigkeit (Doppelpass) wird generell hingenommen. An den benötigten beglaubigten Übersetzungen ändert das nichts.
Wird die Übersetzung in ganz Deutschland anerkannt?
Ja. Eine in Deutschland von einem beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung wird bundesweit von Behörden anerkannt – unabhängig davon, in welchem Bundesland der Übersetzer beeidigt wurde.
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