Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Zeugnisse und Dokumente – zum Festpreis, anerkannt von Behörden und Gerichten.

Für den Einbürgerungsantrag müssen ausländische Urkunden in der Regel als **beglaubigte Übersetzung** vorliegen. Welche Dokumente das betrifft, in welcher Reihenfolge Sie Apostille und Übersetzung erledigen und worauf die Behörde achtet – hier im Überblick. **Albanisch und Mazedonisch** übersetzt Abedin Dzaferi persönlich beeidigt, weitere Sprachen über unser Netzwerk.
Laden Sie Ihre Urkunden hoch oder beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – Sie erhalten einen Festpreis, in der Regel innerhalb einer Stunde.
Für die Einbürgerung verlangt die Behörde von fremdsprachigen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer – typischerweise Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Heiratsurkunde sowie das Führungszeugnis bzw. der Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland. Wichtig: Die Übersetzung muss als Papieroriginal mit Stempel vorliegen; eine rein digitale, elektronisch signierte Fassung wird hier in der Regel nicht akzeptiert.
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht. Die wichtigsten Punkte:
| Punkt | Vor dem 27.06.2024 | Seit dem 27.06.2024 |
|---|---|---|
| Regel-Aufenthaltsdauer | meist 8 Jahre | 5 Jahre |
| Bei besonderen Integrationsleistungen | 6–7 Jahre | 3 Jahre |
| Mehrstaatigkeit / Doppelpass | nur in Ausnahmen | wird generell hingenommen |
An den Unterlagen ändert die Reform nichts Grundsätzliches: fremdsprachige Urkunden brauchen weiterhin eine beglaubigte Übersetzung. Weil die Fristen kürzer sind, stellen aber deutlich mehr Menschen einen Antrag – planen Sie die Übersetzungen daher früh ein. Die genauen Voraussetzungen und den Ablauf beschreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Welche Dokumente die Einbürgerungsbehörde genau verlangt, hängt von Ihrem Einzelfall und Ihrem Herkunftsland ab. In der Regel sind das:
| Dokument | Apostille/Legalisation nötig? | Beglaubigte Übersetzung? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde | je nach Herkunftsland | Ja | das zentrale Dokument |
| Heiratsurkunde / Eheurkunde | je nach Herkunftsland | Ja, falls verheiratet | für den Familienstand |
| Staatsangehörigkeitsnachweis | je nach Herkunftsland | Ja | Pass meist ohne Übersetzung |
| Führungszeugnis / Strafregisterauszug (Herkunftsland) | je nach Herkunftsland | Ja | nicht das deutsche Führungszeugnis |
| Scheidungsurteil (bei früherer Ehe) | je nach Herkunftsland | Ja | falls einschlägig |
| Diplome / Zeugnisse | meist nein | Ja, falls verlangt | v. a. bei der 3-Jahres-Schiene |
Die Reihenfolge ist wichtig: Die Apostille (oder, bei Nicht-Haager-Staaten, die Legalisation) wird auf das Originaldokument im Herkunftsland gesetzt – niemals auf die Übersetzung. Erst danach übersetzen wir die Urkunde samt Apostille beglaubigt, sodass alles vollständig wiedergegeben ist.
Ob Ihr Herkunftsland eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen ausstellt oder den Weg der Legalisation bzw. einer individuellen Urkundenüberprüfung geht, ist von Land zu Land unterschiedlich. Schicken Sie uns Ihre Dokumente – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Für die Einbürgerung müssen die Urkunden samt beglaubigter Übersetzung in der Regel als Papieroriginal mit Stempel und Unterschrift vorliegen. Eine rein digitale, elektronisch signierte Übersetzung (QES) wird von Einbürgerungsbehörden – so auch in München – üblicherweise nicht akzeptiert.
Das ist kein Nachteil für Sie: Online senden Sie uns die Dokumente bequem zur Kalkulation, die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten Sie als Papier per Post – bundesweit anerkannt.
In München ist die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung der Landeshauptstadt für Einbürgerungsanträge zuständig. Sie nennt Ihnen die genaue Dokumentenliste für Ihren Fall; einzureichen sind die Urkunden im Original zusammen mit der beglaubigten Übersetzung. Da unsere Übersetzungen bundesweit anerkannt sind, gilt das ebenso für Anträge bei jeder anderen Einbürgerungsbehörde in Bayern und Deutschland.
Für Albanisch und Mazedonisch fertigt Abedin Dzaferi die beglaubigten Übersetzungen persönlich an – als allgemein beeidigter Übersetzer. Für alle weiteren Sprachen übersetzt eine beeidigte Kollegin oder ein beeidigter Kollege aus unserem festen Netzwerk; auch diese Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten und Standesämtern anerkannt.
Urkunden, Zeugnisse und Dokumente – zum Festpreis, anerkannt von Behörden und Gerichten.
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Wer darf beglaubigt übersetzen, was der Stempel bedeutet und wann Sie eine brauchen.
Laden Sie Ihre Urkunden hoch – Festpreis und Bestätigung in der Regel innerhalb einer Stunde.
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