Behörden, Standesämter und Hochschulen verlangen sie regelmäßig. Aber was genau ist eine „beglaubigte Übersetzung”, wann ist sie zwingend erforderlich und worauf sollten Sie achten?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einereinem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerin angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und einem Bestätigungsvermerk versehen. Damit bestätigt die übersetzende Person, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich richtig ist. Genau dieser Vermerk macht das Dokument für deutsche Behörden anerkennbar.
Immer dann, wenn eine deutsche Behörde, ein Gericht, ein Standesamt oder eine Hochschule ein ausländisches Originaldokument akzeptieren soll: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom, Führerschein, Führungszeugnis. Wenn das Original nicht in deutscher Sprache vorliegt, ist eine beglaubigte Übersetzung in der Regel Pflicht.
1. Beeidigung im richtigen Bundesland. Manche Behörden bevorzugen Übersetzer*innen, die in dem Bundesland beeidigt sind, in dem das Dokument eingereicht wird. In den meisten Fällen werden Beeidigungen aus anderen Bundesländern jedoch ohne Probleme anerkannt.
2. Vollständigkeit. Eine beglaubigte Übersetzung muss alles wiedergeben — auch Stempel, handschriftliche Vermerke und Siegel. Lücken führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
3. Apostille. Soll das deutsche Dokument im Ausland verwendet werden, brauchen Sie zusätzlich eine Apostille. Wir beraten gerne, was Ihr Zielland verlangt.
Standarddokumente bis fünf Seiten liefern wir innerhalb von 24 Stunden — auf Wunsch zuerst digital mit qualifiziertem digitalen Stempel, das Original folgt per Post.
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