Dolmetschen vor Ort
Termine bei Behörden, Gerichten, Notaren und Ärzten in München und Oberbayern.

Wenn Sie oder Ihr Partner dem Standesbeamten nicht ausreichend auf Deutsch folgen können, verlangt das Gesetz einen vereidigten Dolmetscher – zur **Anmeldung der Eheschließung** und zur **Trauung**. Für Albanisch und Mazedonisch übernimmt das Abedin Dzaferi persönlich, für weitere Sprachen unser Netzwerk beeidigter Kolleginnen und Kollegen.
Standesamt, Termine und Sprache nennen – Festpreis und Bestätigung in der Regel innerhalb einer Stunde.
Am Standesamt darf ein allgemein beeidigter (gerichtlich vereidigter) Dolmetscher übersetzen, der nicht mit dem Brautpaar verwandt ist. Seine Beeidigung gilt bundesweit – ein in Stuttgart oder einem anderen Bundesland vereidigter Dolmetscher ist also auch am Standesamt München zugelassen (§ 189 GVG). Rechtliche Grundlage für den Standesamtstermin ist § 2 der Personenstandsverordnung (PStV).
Sobald eine beteiligte Person dem Standesbeamten nicht ausreichend auf Deutsch folgen kann, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Das betrifft beide Termine einer Eheschließung: die Anmeldung der Eheschließung (früher „Aufgebot") und die Trauung selbst. Auch für Trauzeugen, die kein Deutsch sprechen, ist ein Dolmetscher erforderlich.
Die Stadt München formuliert es auf ihren eigenen Seiten unmissverständlich: Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss einen vereidigten Dolmetscher zur Anmeldung und auch zur Trauung mitbringen. Den Dolmetscher organisieren also Sie als Brautpaar – nicht das Standesamt.
Der maßgebliche Paragraf für den Standesamtstermin ist § 2 der Personenstandsverordnung (PStV). Er bestimmt: Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Ist dieser Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art allgemein beeidigt, genügt die Berufung auf diesen Eid – eine erneute Vereidigung im Termin entfällt. Ist der Dolmetscher nicht allgemein beeidigt, kann der Standesbeamte ihn zulassen, muss ihm dann aber eine Versicherung an Eides statt abnehmen (§ 2 Abs. 2 PStV).
Über die Niederschrift hinaus schreibt § 2 Abs. 3 PStV vor, dass die Niederschrift auf Wunsch auch in der fremden Sprache vorgelesen und vom Dolmetscher mitunterzeichnet wird. Eine spontan einspringende zweisprachige Begleitperson ersetzt das nicht.
Dass eine einmal erteilte allgemeine Beeidigung bundesweit gilt, ergibt sich aus § 189 Abs. 2 GVG: Wer in einem Bundesland allgemein beeidigt ist, auf dessen Eid kann sich vor allen Gerichten und Behörden des Bundes und der Länder berufen werden.
Eine Anmerkung zur Genauigkeit: Auf manchen Ratgeberseiten wird für den Standesamtstermin § 142 ZPO genannt. Das ist nicht korrekt – § 142 ZPO regelt die Vorlage von Urkunden im Zivilprozess, nicht den Dolmetscher beim Standesamt. Maßgeblich sind § 2 PStV und § 189 GVG.
Nein. Eine allgemeine Beeidigung gilt deutschlandweit (§ 189 Abs. 2 GVG) – es gibt kein Erfordernis, dass der Dolmetscher gerade in München oder in Bayern vereidigt sein muss. Abedin Dzaferi ist für Albanisch und Mazedonisch am Landgericht Stuttgart und am Oberlandesgericht Koblenz allgemein beeidigt; diese Beeidigung ist am Standesamt München ohne Weiteres zugelassen.
| Wer | Am Standesamt zugelassen? |
|---|---|
| Allgemein beeidigter (vereidigter) Dolmetscher | Ja – die Berufung auf den Eid genügt (§ 189 GVG, § 2 Abs. 2 PStV) |
| Nicht beeidigter, aber sprachkundiger Dolmetscher | Nur mit Versicherung an Eides statt vor dem Standesbeamten – im Einzelfall |
| Verwandte, Trauzeugen oder das Brautpaar selbst | Nein – wegen Befangenheit ausgeschlossen |
Ein neutraler, vereidigter Dolmetscher ist deshalb der sichere Weg: Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, überträgt verbindlich und wird vom Standesamt ohne Rückfragen anerkannt.
Für Albanisch und Mazedonisch dolmetscht Abedin Dzaferi persönlich – als allgemein beeidigter Dolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer. Für alle weiteren Sprachen vermitteln wir eine beeidigte Kollegin oder einen beeidigten Kollegen aus unserem festen Netzwerk, sodass auch dort die Zulassung am Standesamt gesichert ist.
Auf Wunsch – etwa bei sehr persönlichen Anlässen – vermitteln wir auch gezielt eine Dolmetscherin. Das ist ausschließlich für Albanisch, Mazedonisch und Serbokroatisch (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch) möglich, jeweils ins Deutsche und zurück.
Den Preis nennen wir vorab als Festpreis, sobald wir Termin, Sprache und voraussichtliche Dauer kennen. In die Kalkulation fließen die Termindauer (Anmeldung und Trauung sind getrennte Termine), die Sprache, die Anfahrt sowie ein eventueller Vorbereitungsaufwand ein. Sie erhalten also keinen offenen Stundenzähler, sondern einen klaren Betrag, bevor Sie buchen.
Vor-Ort-Termine übernehmen wir in München und Oberbayern. Bitte fragen Sie möglichst früh an – Trautermine sind oft Wochen im Voraus vergeben.
Termine bei Behörden, Gerichten, Notaren und Ärzten in München und Oberbayern.
Geburts- und Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnis und mehr – anerkannt von Standesämtern.
Welche Urkunden Sie übersetzen lassen müssen, Checkliste und Apostille-Reihenfolge.
Ablauf, Rechtsgrundlage und häufige Fragen rund um die Trauung mit Dolmetscher.
Telefon, WhatsApp oder Formular – Festpreis und Bestätigung in der Regel innerhalb einer Stunde.
Nennen Sie uns Standesamt, Termine und Sprache – Sie erhalten Festpreis und Bestätigung in der Regel innerhalb einer Stunde.