Warum überhaupt ein Dolmetscher?
Bei der Anmeldung der Eheschließung und bei der eigentlichen Trauung muss das Standesamt sicher sein, dass beide Partnerinnen verstehen, wozu sie ihre Unterschrift geben. Wenn dies sprachlich nicht gegeben ist, muss eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin dabei sein.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland, in den meisten Fällen sind aber folgende Unterlagen nötig: Reisepass, beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und gegebenenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung. Bei früheren Ehen kommen Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde hinzu — alles beglaubigt übersetzt.
Ablauf der Termine
1. Anmeldung. Beide Partner*innen erscheinen mit allen Unterlagen. Der Dolmetscher übersetzt das Gespräch sowie alle vorgelegten Fragen und Erklärungen. Dauer in der Regel 30–60 Minuten.
2. Trauung. Beim eigentlichen Termin übersetzt der Dolmetscher die Ansprache und die Erklärungen beider Partner*innen. Auch hier ist Beeidigung Pflicht.
Unsere Empfehlung
Buchen Sie den Dolmetscher gemeinsam mit dem Standesamttermin — die Termine sind oft mehrere Monate im Voraus vergeben. Schicken Sie uns das Datum, und wir reservieren den Slot für Sie.
Welche rechtliche Grundlage dahintersteht (§ 2 PStV und § 189 GVG), wer dolmetschen darf und wie der Termin in München konkret abläuft, lesen Sie auf unserer Seite Dolmetscher fürs Standesamt München.
Auf Wunsch vermitteln wir auch eine weibliche Dolmetscherin — etwa bei sensiblen Familienkonstellationen. Das ist ausschließlich für Albanisch, Mazedonisch und Serbokroatisch (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch) möglich, jeweils ins Deutsche und zurück. Sprechen Sie uns einfach an.
Beglaubigte Übersetzung in 24 Stunden
Senden Sie uns Ihr Dokument per Upload, E-Mail oder WhatsApp. Sobald wir es haben, beginnt die 24-Stunden-Frist.
