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Beglaubigte Übersetzung & Dolmetscher in Nürnberg

Beglaubigte Übersetzungen für Nürnberger Behörden, Gerichte und Standesämter fertigen wir beeidigt an und senden sie deutschlandweit per Post – eine in München oder Stuttgart beeidigte Übersetzung ist in Nürnberg genauso gültig. Zu geplanten Dolmetscherterminen in Nürnberg und Mittelfranken reisen wir an: Albanisch und Mazedonisch persönlich, weitere Sprachen über unser Netzwerk.

Deutschlandweit anerkannt – Versand per PostAlbanisch & Mazedonisch persönlich beeidigt
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Dokument senden oder Dolmetschertermin nennen – Festpreis und Bestätigung in der Regel innerhalb einer Stunde.

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Häufige Fragen

FAQ

Ist eine beglaubigte Übersetzung aus München in Nürnberg gültig?
Ja. Eine von einem allgemein beeidigten Übersetzer erstellte beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit (§ 189 GVG). Nürnberger Behörden, Gerichte und Standesämter – ebenso in Fürth und Erlangen – erkennen sie ohne Weiteres an; der Sitz des Übersetzers spielt keine Rolle.
Wie erhalte ich die Übersetzung, wenn ich in Nürnberg wohne?
Sie senden uns Ihr Dokument als Scan oder Foto. Nach dem Festpreis erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung als PDF und das gestempelte Original per Post – in der Regel innerhalb weniger Tage, Express in 24 Stunden ist möglich.
Kommen Sie für Dolmetschertermine nach Nürnberg?
Ja, zu geplanten Terminen. Nürnberg liegt rund 170 km von München entfernt und ist mit dem ICE in gut einer Stunde erreichbar; zu Terminen bei Standesamt, Gericht, Notar oder Behörde in Nürnberg und Mittelfranken reisen wir persönlich an und rechnen die Anfahrt vorab in den Festpreis ein. Albanisch und Mazedonisch übernimmt Abedin Dzaferi selbst, weitere Sprachen ein beeidigter Kollege aus unserem Netzwerk.
Übersetzen Sie auch für Fürth und Erlangen?
Ja. Die beglaubigte Übersetzung ist bundesweit gültig und wird in Fürth, Erlangen und der gesamten Metropolregion Nürnberg genauso anerkannt wie in Nürnberg selbst. Wir senden sie Ihnen per Post; zu geplanten Dolmetscherterminen in der Region reisen wir an.
Welche Dokumente übersetzen Sie für Nürnberger Behörden?
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Führungszeugnisse, Zeugnisse und Diplome, Führerscheine, Scheidungsurteile und weitere Personenstands- und Behördendokumente – für Standesamt, Amt für Migration und Integration (Ausländerbehörde) und Landgericht Nürnberg-Fürth.
Kann ich die Übersetzung digital mit elektronischer Signatur einreichen?
Für Standesamt, Einbürgerung und Ausländerbehörde ist in der Regel die Papierfassung mit Stempel und Unterschrift erforderlich; elektronisch signierte Übersetzungen werden dort meist nicht akzeptiert. Wir senden Ihnen das Original deshalb per Post. Für Hochschulen oder Arbeitgeber genügt oft die digitale Fassung – fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung für Nürnberg?
Sie erhalten vorab einen Festpreis, sobald wir Dokument, Sprache und Umfang kennen – ohne versteckte Kosten. Der Preis richtet sich nach Länge und Art des Dokuments sowie der Sprache; bei Dolmetscherterminen kommt die Anfahrt hinzu.
Für welche Sprachen bieten Sie das an?
Für Albanisch und Mazedonisch übersetzt und dolmetscht Abedin Dzaferi persönlich als allgemein beeidigter Übersetzer und Dolmetscher. Für alle weiteren Sprachen vermitteln wir eine beeidigte Kollegin oder einen beeidigten Kollegen aus unserem festen Netzwerk.
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