Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Zeugnisse und Dokumente – zum Festpreis, anerkannt von Behörden und Gerichten.
Für Standesamt, Einbürgerung, Aufenthalt oder Familiennachzug muss eine ausländische Geburtsurkunde meist als **beglaubigte Übersetzung** vorliegen. Wir übersetzen Ihre Geburtsurkunde – **Albanisch und Mazedonisch** persönlich beeidigt, weitere Sprachen über unser Netzwerk – als Papieroriginal, bundesweit anerkannt.
Laden Sie ein Foto oder eine PDF Ihrer Geburtsurkunde hoch – Sie erhalten einen Festpreis, in der Regel innerhalb einer Stunde.
Eine Geburtsurkunde übersetzt ein in Deutschland beeidigter Übersetzer beglaubigt, also mit Stempel und Bestätigungsvermerk. Gebraucht wird das typischerweise für Standesamt (Heirat), Einbürgerung, Aufenthaltstitel und Familiennachzug. Die Übersetzung muss in der Regel als Papieroriginal vorliegen und wird bundesweit anerkannt – unabhängig davon, in welchem Bundesland der Übersetzer beeidigt wurde.
Die Geburtsurkunde ist das am häufigsten übersetzte Personenstandsdokument – sie taucht in fast jedem Behördenvorgang auf. Eine beglaubigte Übersetzung brauchen Sie in der Regel für:
| Anlass | Beglaubigte Übersetzung nötig? | Apostille nötig? |
|---|---|---|
| Heirat am Standesamt | Ja | je nach Herkunftsland |
| Einbürgerung | Ja | je nach Herkunftsland |
| Aufenthaltstitel / Familiennachzug | Ja | oft (Visastelle) |
| Kind eintragen / Namensführung | Ja | je nach Fall |
Es gibt einen wichtigen Sonderfall: die internationale (mehrsprachige) Urkunde nach der EU-Verordnung 2016/1191. Liegt Ihre Geburtsurkunde als mehrsprachiges EU-Formular vor, ist oft keine zusätzliche Übersetzung nötig.
Die Apostille (oder, bei Nicht-Haager-Staaten, die Legalisation) wird auf das Originaldokument im Herkunftsland gesetzt – nicht auf die Übersetzung. Die richtige Reihenfolge ist also: erst die Apostille auf die Geburtsurkunde, dann übersetzen wir die Urkunde samt Apostille beglaubigt. Ob Ihr Herkunftsland eine Apostille ausstellt oder den Weg der Legalisation geht, klären wir mit Ihnen.
Bei Urkunden in kyrillischer oder griechischer Schrift kommt es auf die korrekte Transliteration des Namens an (für kyrillische Schrift nach ISO 9). Entscheidend ist, dass die Schreibweise mit Ihrem Pass und früheren deutschen Urkunden übereinstimmt – sonst kommt es beim Standesamt zu Rückfragen. Geben Sie uns die im Pass eingetragene Schreibweise einfach mit an.
Den Preis nennen wir vorab als Festpreis, sobald wir die Urkunde gesehen haben. In die Kalkulation fließen Sprache, Umfang, die Beglaubigung, die gewünschte Lieferzeit und die vollständige Wiedergabe von Stempeln und Apostille ein. Senden Sie uns ein Foto oder eine PDF – Sie erhalten Ihren Festpreis in der Regel innerhalb einer Stunde, unverbindlich.
Für Albanisch und Mazedonisch fertigt Abedin Dzaferi die Übersetzung persönlich an – als allgemein beeidigter Übersetzer. Für alle weiteren Sprachen übersetzt eine beeidigte Kollegin oder ein beeidigter Kollege aus unserem festen Netzwerk; auch diese Übersetzungen sind bundesweit anerkannt.
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